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Bundesrichter Dieter Deiseroth über das Vorgehen des Generalbundesanwalts und Whistleblowing

Ermittlungen gegen Netzpolitik.org dienen objektiv der Einschüchterung von Journalisten und Informanten
Es kann “kein rechtliches Erfordernis geben, etwas gegen das Recht zu sichern (z.B. durch Geheimhaltung), was nach der verfassungsmäßigen Ordnung Unrecht ist.” So sieht es Dieter Deiseroth, Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, der im Telepolis-Interview auf die Bedeutung von Whistleblowern verweist, die geheime Unterlagen von Behörden der Öffentlichkeit zugänglich machen, um Unrecht aufzudecken.

Kompletter Artikel auf Telepolis

Roland

Mein Name ist Roland und ich bin kein Reise- oder Foto-Blogger, sondern von Beruf Werbefotograf, der sehr gerne und so oft wie möglich verreist. Anfänglich mein Hobby zum Beruf gemacht, mache ich jetzt meinen Beruf zum Hobby und verbinde es mit meiner Reiselust. Am liebsten verreise ich mit der besten aller Hälften: meiner Frau Iris.

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